Zahnersatz ohne Eigenanteil
Bei geringem Einkommen zahlt die Krankenkasse den doppelten Festzuschuss – die Regelversorgung kostet Sie dann nichts.
100 %
Festzuschuss zur Regelversorgung im Härtefall
- Rechtsgrundlage
- § 55 Abs. 2 SGB V
- Für wen
- Gesundheit
- Kosten
- Prüfung und Unterlagen kostenlos
Für wen dieser Anspruch gedacht ist
Gesetzlich Versicherte mit geringem Einkommen: Rentnerinnen und Rentner, Geringverdienende sowie Menschen, die Bürgergeld, Grundsicherung, BAföG oder Wohngeld beziehen.
Das bekommen Sie von uns
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Härtefall-Check: Einkommensgrenze und die Fälle, in denen der Anspruch automatisch besteht (Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, BAföG).
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Antrag auf den doppelten Festzuschuss, vorbereitet zum Heil- und Kostenplan Ihrer Zahnärztin oder Ihres Zahnarztes.
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Klare Erklärung, was die Regelversorgung umfasst und wo Mehrkosten entstehen würden.
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Gleitende Härtefallregelung, wenn Ihr Einkommen knapp über der Grenze liegt (§ 55 Abs. 3 SGB V).
Das müssen Sie mitbringen
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Monatliche Bruttoeinnahmen unter der Härtefallgrenze: 40 % der Bezugsgröße – 2026 sind das 1.554 € für Alleinstehende, plus 15 % für den ersten und je 10 % für jeden weiteren Angehörigen im Haushalt.
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Automatisch Härtefall: Bezug von Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, BAföG oder Unterbringung in einem Heim auf Kosten eines Sozialhilfeträgers.
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Die Behandlung entspricht der Regelversorgung – Mehrleistungen wie Implantate tragen Sie selbst.
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Antrag vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse.
So läuft es ab
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Schritt 1: Heil- und Kostenplan beim Zahnarzt erstellen lassen.
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Schritt 2: Härtefallantrag mit Einkommensnachweisen bei der Krankenkasse einreichen – vor Beginn der Behandlung.
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Schritt 3: Bewilligung: Der Festzuschuss verdoppelt sich auf 100 % der Regelversorgung.
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Schritt 4: Behandlung; Eigenanteil nur, wenn Sie mehr als die Regelversorgung wählen.
Fragen zu Zahnersatz ohne Eigenanteil
Gilt die Härtefallregelung auch für Implantate?
Die Regelversorgung sieht Implantate in der Regel nicht vor. Die Kasse übernimmt 100 % der Regelversorgung, etwa Brücke oder Prothese; die Mehrkosten für Implantate zahlen Sie selbst.
Mein Einkommen liegt knapp über der Grenze – habe ich trotzdem Anspruch?
Möglicherweise. Die gleitende Härtefallregelung begrenzt Ihren Eigenanteil auf das Dreifache des Betrags, um den Ihr Einkommen die Grenze überschreitet. Der Härtefall-Check rechnet das für Sie aus.
Zählt das Einkommen meines Partners mit?
Ja. Maßgeblich sind die Bruttoeinnahmen aller Angehörigen, die mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt leben – dafür steigt aber auch die Grenze.
Wie beantrage ich die Härtefallregelung?
Mit dem Formular Ihrer Krankenkasse, dem Heil- und Kostenplan und Nachweisen über Ihr Einkommen – oder dem Leistungsbescheid, wenn Sie Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG beziehen.
Wir melden uns – kostenlos und unverbindlich
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir prüfen mit Ihnen die Voraussetzungen, erklären die nächsten Schritte und schicken Ihnen die passenden Unterlagen.
- Keine Kosten, kein Abo
- Weitergabe nur mit Ihrer Einwilligung
- Löschung jederzeit auf Wunsch
So erreichen Sie uns
Das Online-Formular folgt in Kürze. Bis dahin melden Sie sich direkt – wir kümmern uns genauso schnell:
Sagen Sie kurz, um welches Anliegen es geht (Zahnersatz ohne Eigenanteil) und wann wir Sie am besten erreichen.
Keine Rechtsberatung – Zuschuss-OS erstellt Entwürfe zur eigenen Prüfung und Unterschrift (§ 2 RDG). Alle Angaben nach Rechtsstand 2026, ohne Gewähr.
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