Krankengeld & BU
Krankengeld eingestellt oder BU-Rente verzögert? Fristen wahren, Widerspruch einlegen, Ansprüche sichern – Schritt für Schritt.
bis 78 Wochen
Krankengeld je Krankheit (§ 48 SGB V)
- Rechtsgrundlage
- § 44 ff. SGB V · VVG
- Für wen
- Arbeit
- Kosten
- Prüfung und Unterlagen kostenlos
Für wen dieser Anspruch gedacht ist
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Krankengeld nach einem Gutachten des Medizinischen Dienstes eingestellt wurde, und Versicherte, deren Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt.
Das bekommen Sie von uns
-
Frist-Check: Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids (§ 84 SGG) – taggenau berechnet, inklusive Feiertage Ihres Bundeslands.
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Widerspruchsschreiben gegen die Einstellung des Krankengelds mit den typischen Angriffspunkten: fehlende Anhörung (§ 24 SGB X), Gutachten nach Aktenlage, unzureichende Begründung.
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Lückenlose Arbeitsunfähigkeit: Die Folgebescheinigung muss spätestens am nächsten Werktag ausgestellt werden (§ 46 SGB V).
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BU-Leistung: Checkliste für Leistungsanzeige, Fragebogen und die Fristen des Versicherers (§§ 172 ff. VVG).
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Bei Bedarf Kontakt zu Fachanwältinnen und Fachanwälten für Sozial- und Versicherungsrecht – Zuschuss-OS selbst leistet keine Rechtsberatung.
Das müssen Sie mitbringen
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Gesetzlich krankenversichert mit Anspruch auf Krankengeld – als Arbeitnehmer oder freiwillig Versicherter mit Wahlerklärung.
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Arbeitsunfähigkeit ist durchgehend ärztlich bescheinigt.
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Die Widerspruchsfrist läuft noch – andernfalls hilft ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X.
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Für die BU-Rente: bestehender Vertrag und angezeigter Leistungsfall.
So läuft es ab
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Schritt 1: Bescheiddaten eingeben – Datum, Zustellart, Bundesland – und die Frist taggenau berechnen lassen.
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Schritt 2: Widerspruch als PDF erstellen, unterschreiben und fristgerecht nachweisbar abschicken.
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Schritt 3: Arbeitsunfähigkeit weiter lückenlos bescheinigen lassen, während die Kasse den Widerspruch prüft.
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Schritt 4: Bei Ablehnung des Widerspruchs: Klage vor dem Sozialgericht – gerichtskostenfrei; wir vermitteln auf Wunsch an eine Fachanwältin.
Fragen zu Krankengeld & BU
Wie hoch ist das Krankengeld?
70 % des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, höchstens aber 90 % des Nettoarbeitsentgelts (§ 47 SGB V) – begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Wegen derselben Krankheit bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (§ 48 SGB V). Zeiten der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber werden angerechnet.
Die Kasse hat mich „gesundgeschrieben" – was jetzt?
Legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein und lassen Sie sich weiter lückenlos krankschreiben. Ein Gutachten nach Aktenlage ersetzt nicht die Einschätzung Ihrer behandelnden Ärzte – das ist der zentrale Einwand im Widerspruch.
Die Frist ist schon abgelaufen – ist alles verloren?
Nicht unbedingt. Mit einem Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X kann ein rechtswidriger Bescheid auch später zurückgenommen werden; Leistungen werden dann bis zu vier Jahre rückwirkend nachgezahlt.
Wir melden uns – kostenlos und unverbindlich
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir prüfen mit Ihnen die Voraussetzungen, erklären die nächsten Schritte und schicken Ihnen die passenden Unterlagen.
- Keine Kosten, kein Abo
- Weitergabe nur mit Ihrer Einwilligung
- Löschung jederzeit auf Wunsch
So erreichen Sie uns
Das Online-Formular folgt in Kürze. Bis dahin melden Sie sich direkt – wir kümmern uns genauso schnell:
Sagen Sie kurz, um welches Anliegen es geht (Krankengeld & BU) und wann wir Sie am besten erreichen.
Keine Rechtsberatung – Zuschuss-OS erstellt Entwürfe zur eigenen Prüfung und Unterschrift (§ 2 RDG). Alle Angaben nach Rechtsstand 2026, ohne Gewähr.
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