Kfz-Hilfe
Fahrzeugzuschuss bis 22.000 € plus volle Übernahme der behinderungsbedingten Zusatzausstattung – für den Weg zur Arbeit oder Ausbildung.
bis 22.000 €
Zuschuss zur Fahrzeugbeschaffung
- Rechtsgrundlage
- KfzHV · § 49 SGB IX
- Für wen
- Behinderung
- Kosten
- Prüfung und Unterlagen kostenlos
Für wen dieser Anspruch gedacht ist
Menschen mit Behinderung, die für den Weg zur Arbeit, zur Ausbildung oder zum Studium auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen sind.
Das bekommen Sie von uns
-
Zuschuss zur Fahrzeugbeschaffung bis 22.000 €, gestaffelt nach Einkommen (§§ 4–6 KfzHV).
-
Behinderungsbedingte Zusatzausstattung – Handbediengerät, Pedalverlegung, Rollstuhlverladung – in voller Höhe, unabhängig vom Einkommen (§ 7 KfzHV).
-
Zuschuss zur Fahrerlaubnis, ebenfalls einkommensabhängig (§ 8 KfzHV).
-
Wir helfen, den zuständigen Träger zu finden: Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, Unfallversicherung oder Integrationsamt.
-
Checkliste für Antrag, ärztliche Unterlagen und Kostenvoranschlag des Umrüsters.
Das müssen Sie mitbringen
-
Sie sind wegen Art oder Schwere Ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend auf ein Kraftfahrzeug angewiesen, um Arbeits- oder Ausbildungsort zu erreichen (§ 3 KfzHV).
-
Sie sind berufstätig, in Ausbildung oder im Studium – oder der Start steht unmittelbar bevor.
-
Sie fahren das Fahrzeug selbst oder werden regelmäßig gefahren; die Fahrerlaubnis liegt vor oder wird beantragt.
-
Antrag vor dem Kauf oder Umbau stellen – nachträglich wird nicht gefördert.
So läuft es ab
-
Schritt 1: Zuständigen Reha-Träger ermitteln – wir helfen bei der Einordnung.
-
Schritt 2: Antrag mit ärztlichen Unterlagen, Nachweis über Arbeit oder Ausbildung und Kostenvoranschlag einreichen.
-
Schritt 3: Bewilligung abwarten – erst dann Fahrzeug kaufen oder umrüsten lassen.
-
Schritt 4: Bei Ablehnung: Widerspruch innerhalb eines Monats – mit unserem Widerspruch-Generator.
Fragen zu Kfz-Hilfe
Wie hoch ist der Zuschuss zum Fahrzeug?
Der Bemessungsbetrag liegt bei 22.000 €. Wie viel davon Sie erhalten, richtet sich nach Ihrem Nettoeinkommen – bei niedrigem Einkommen der volle Betrag, darüber gestaffelt weniger. Die behinderungsbedingte Zusatzausstattung wird unabhängig davon vollständig übernommen.
Gilt das auch für einen Gebrauchtwagen?
Ja, wenn der Wagen den behinderungsbedingten Anforderungen entspricht und sein Wert mindestens die Hälfte des Neupreises beträgt.
Ich bin in Rente – bekomme ich Kfz-Hilfe?
Die Kfz-Hilfe ist eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Ohne Arbeit oder Ausbildung kommt sie in der Regel nicht in Frage; geprüft werden kann dann die Eingliederungshilfe zur sozialen Teilhabe (§ 113 SGB IX).
Wie oft kann ich die Kfz-Hilfe bekommen?
Eine erneute Förderung der Fahrzeugbeschaffung ist in der Regel erst nach fünf Jahren möglich – früher nur, wenn das Fahrzeug wegen der Behinderung oder ohne Ihr Verschulden nicht mehr genutzt werden kann.
Wir melden uns – kostenlos und unverbindlich
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir prüfen mit Ihnen die Voraussetzungen, erklären die nächsten Schritte und schicken Ihnen die passenden Unterlagen.
- Keine Kosten, kein Abo
- Weitergabe nur mit Ihrer Einwilligung
- Löschung jederzeit auf Wunsch
So erreichen Sie uns
Das Online-Formular folgt in Kürze. Bis dahin melden Sie sich direkt – wir kümmern uns genauso schnell:
Sagen Sie kurz, um welches Anliegen es geht (Kfz-Hilfe) und wann wir Sie am besten erreichen.
Keine Rechtsberatung – Zuschuss-OS erstellt Entwürfe zur eigenen Prüfung und Unterschrift (§ 2 RDG). Alle Angaben nach Rechtsstand 2026, ohne Gewähr.
Das könnte ebenfalls für Sie gelten
- Pflege
Wanne zur Dusche
Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € für den Umbau der Badewanne zur bodengleichen Dusche – wir füllen Antrag und Abtretung für Sie aus.
4.180 € Zuschuss der Pflegekasse je Maßnahme
§ 40 Abs. 4 SGB XI Sofort nutzbarMehr erfahren - Familie
Familien-Cashback
Kinderzuschlag bis 297 € pro Kind und Monat, Bildung und Teilhabe, Wohngeld – in vier Schritten sehen Sie, was Ihrer Familie zusteht.
bis 297 € Kinderzuschlag je Kind und Monat
§ 6a BKGG Sofort nutzbarMehr erfahren - Pflege
Pflegebox & Entlastungsbetrag
42 € Pflegehilfsmittel und 131 € Entlastungsbetrag pro Monat – 2.076 € im Jahr, die bei vielen Familien ungenutzt verfallen.
131 € Entlastungsbetrag pro Monat – plus 42 € Pflegehilfsmittel
§ 45b · § 40 Abs. 2 SGB XIMehr erfahren - Gesundheit
Zahnersatz ohne Eigenanteil
Bei geringem Einkommen zahlt die Krankenkasse den doppelten Festzuschuss – die Regelversorgung kostet Sie dann nichts.
100 % Festzuschuss zur Regelversorgung im Härtefall
§ 55 Abs. 2 SGB VMehr erfahren