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Pflege · Rechtsstand 2026

Wanne zur Dusche

Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € für den Umbau der Badewanne zur bodengleichen Dusche – wir füllen Antrag und Abtretung für Sie aus.

§ 40 Abs. 4 SGB XI Sofort online nutzbar

4.180 €

Zuschuss der Pflegekasse je Maßnahme

Rechtsgrundlage
§ 40 Abs. 4 SGB XI
Für wen
Pflege
Kosten
Prüfung und Unterlagen kostenlos
Für wen

Für wen dieser Anspruch gedacht ist

Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause sicher duschen möchten, und Angehörige, die den Umbau organisieren – im Eigentum wie zur Miete.

Was Zuschuss-OS tut

Das bekommen Sie von uns

  • Anspruch in zwei Minuten prüfen: Pflegegrad, Wohnsituation, Bad.

  • Antrag auf Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – fertig ausgefüllt als PDF.

  • Abtretungserklärung (§ 398 BGB), damit der Fachbetrieb direkt mit der Pflegekasse abrechnet und Sie nicht in Vorleistung gehen.

  • Kostenvoranschlag-Vorlage im Format, das Pflegekassen erwarten.

  • Hinweise zur Vermieter-Zustimmung und zum Ablauf bei Ihrer Pflegekasse.

Voraussetzungen

Das müssen Sie mitbringen

  1. Anerkannter Pflegegrad 1 bis 5 – auch Pflegegrad 1 genügt.

  2. Der Umbau erleichtert die häusliche Pflege oder ermöglicht eine selbstständigere Lebensführung.

  3. Antrag vor Beginn der Arbeiten stellen – die Pflegekasse bewilligt schriftlich, erst dann wird umgebaut.

  4. Bei Mietwohnungen: Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters (§ 554 BGB).

  5. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, beträgt der Zuschuss bis zu 16.720 € (4 × 4.180 €).

Ablauf

So läuft es ab

  1. Schritt 1: Kurzprüfung online: Pflegegrad, Bad, Wohnsituation und Postleitzahl eingeben.

  2. Schritt 2: Antragspaket als PDF herunterladen: Antrag, Abtretungserklärung und Kostenvoranschlag.

  3. Schritt 3: Unterschreiben und an die Pflegekasse senden – die Kasse prüft und bewilligt schriftlich.

  4. Schritt 4: Fachbetrieb baut um und rechnet den Zuschuss direkt mit der Pflegekasse ab.

Häufige Fragen

Fragen zu Wanne zur Dusche

Reicht Pflegegrad 1 für den Zuschuss?

Ja. Der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI steht allen Versicherten mit Pflegegrad 1 bis 5 zu – die Höhe hängt nicht vom Pflegegrad ab.

Was passiert, wenn der Umbau mehr als 4.180 € kostet?

Die Pflegekasse zahlt höchstens 4.180 € je Maßnahme. Die Differenz tragen Sie selbst. Holen Sie deshalb einen Kostenvoranschlag ein, der die Maßnahme vollständig beschreibt, bevor Sie beauftragen.

Ich wohne zur Miete – geht das trotzdem?

Ja. Sie brauchen die Zustimmung des Vermieters zum Umbau. Vermieter dürfen die Zustimmung nur verweigern, wenn ihr Interesse an der unveränderten Wohnung überwiegt (§ 554 BGB). Unser Antragspaket enthält einen Hinweis dazu.

Kann ich den Zuschuss später noch einmal bekommen?

Mehrere Umbauten, die zur selben Zeit nötig sind, gelten als eine Maßnahme. Ändert sich die Pflegesituation später so, dass weitere Anpassungen nötig werden, kann erneut ein Zuschuss bewilligt werden.

Rückruf

Wir melden uns – kostenlos und unverbindlich

Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir prüfen mit Ihnen die Voraussetzungen, erklären die nächsten Schritte und schicken Ihnen die passenden Unterlagen.

  • Keine Kosten, kein Abo
  • Weitergabe nur mit Ihrer Einwilligung
  • Löschung jederzeit auf Wunsch

Schneller geht es mit dem Online-Tool: Antragspaket erstellen

So erreichen Sie uns

Das Online-Formular folgt in Kürze. Bis dahin melden Sie sich direkt – wir kümmern uns genauso schnell:

Sagen Sie kurz, um welches Anliegen es geht (Wanne zur Dusche) und wann wir Sie am besten erreichen.

Keine Rechtsberatung – Zuschuss-OS erstellt Entwürfe zur eigenen Prüfung und Unterschrift (§ 2 RDG). Alle Angaben nach Rechtsstand 2026, ohne Gewähr.