Heizung mit KfW 458
Bis zu 70 % Zuschuss für Wärmepumpe oder Pelletheizung – höchstens 19.600 € auf 28.000 € förderfähige Kosten (Stand 07/2026).
bis 70 %
Zuschuss zum Heizungstausch – max. 19.600 €
- Rechtsgrundlage
- KfW 458 (BEG EM)
- Für wen
- Wohnen
- Kosten
- Prüfung und Unterlagen kostenlos
Für wen dieser Anspruch gedacht ist
Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Wohnhaus selbst bewohnen – besonders Haushalte mit bis zu 40.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen.
Das bekommen Sie von uns
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Förder-Check: Grundförderung 30 %, Klimageschwindigkeits-Bonus 16 % (sinkt ab Februar 2027 schrittweise), Einkommens-Bonus bis 40 % je nach zu versteuerndem Einkommen – zusammen höchstens 70 %, bei Einkommen bis 30.000 € sogar 80 %.
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Förderfähige Kosten bis 28.000 € für die erste Wohneinheit – also bis zu 19.600 € Zuschuss (22.400 € beim 80-%-Deckel).
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Ablaufplan mit Energieeffizienz-Expertin: Bestätigung zum Antrag vor dem Auftrag, Antrag im KfW-Portal, Bestätigung nach Durchführung.
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Hinweis auf den Ergänzungskredit der KfW für den Eigenanteil bei Haushaltseinkommen bis 90.000 €.
Das müssen Sie mitbringen
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Wohngebäude in Deutschland, dessen Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt.
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Sie bewohnen die Immobilie selbst – Voraussetzung für Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus.
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Einkommens-Bonus: zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 40.000 € im Jahr (Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag).
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Klimageschwindigkeits-Bonus: Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung.
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Antrag vor Vorhabenbeginn – erst Vertrag mit aufschiebender Bedingung, dann Antrag, dann Einbau.
So läuft es ab
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Schritt 1: Energieeffizienz-Expertin oder Fachunternehmen beauftragen und die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen.
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Schritt 2: Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung unterschreiben.
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Schritt 3: Antrag im Portal „Meine KfW" stellen – erst nach der Zusage mit dem Einbau beginnen.
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Schritt 4: Nach dem Einbau: Bestätigung nach Durchführung (BnD), Rechnungen hochladen, Auszahlung des Zuschusses.
Fragen zu Heizung mit KfW 458
Wie viel Zuschuss bekomme ich konkret?
Beispiel: Bei 28.000 € förderfähigen Kosten und 70 % Fördersatz erhalten Sie 19.600 €. Ohne Einkommens-Bonus (Grundförderung plus Klimageschwindigkeits-Bonus) liegt der Satz seit dem 21.07.2026 bei 46 %, also 12.880 €.
Ich vermiete das Haus – gibt es trotzdem Förderung?
Vermietende erhalten die Grundförderung von 30 % und gegebenenfalls den Effizienz-Bonus, aber nicht den Klimageschwindigkeits- und den Einkommens-Bonus.
Kann ich die Förderung mit der Steuerermäßigung kombinieren?
Nein. Für dieselbe Maßnahme gibt es entweder den KfW-Zuschuss oder die Steuerermäßigung nach § 35c EStG – rechnen Sie vorher, was für Sie besser ist.
Gilt die Förderung auch für ein Mehrfamilienhaus?
Ja. Die förderfähigen Kosten sind je Wohneinheit gestaffelt: seit dem 21.07.2026 28.000 € für die erste, 15.000 € für die zweite bis sechste und 8.000 € für jede weitere Wohneinheit.
Wir melden uns – kostenlos und unverbindlich
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir prüfen mit Ihnen die Voraussetzungen, erklären die nächsten Schritte und schicken Ihnen die passenden Unterlagen.
- Keine Kosten, kein Abo
- Weitergabe nur mit Ihrer Einwilligung
- Löschung jederzeit auf Wunsch
So erreichen Sie uns
Das Online-Formular folgt in Kürze. Bis dahin melden Sie sich direkt – wir kümmern uns genauso schnell:
Sagen Sie kurz, um welches Anliegen es geht (Heizung mit KfW 458) und wann wir Sie am besten erreichen.
Keine Rechtsberatung – Zuschuss-OS erstellt Entwürfe zur eigenen Prüfung und Unterschrift (§ 2 RDG). Alle Angaben nach Rechtsstand 2026, ohne Gewähr.
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